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Die Kirrung von Schwarzwild ist nur zulässig, wenn die Kirrstellen der unteren Jagdbehörde unter Beifügung eines Lageplanes im Maßstab von 1 : 5.000
oder 1 : 10.000 und im WGS 84 Koordinatensystem nach Längen- und Breitengrad jeweils in Grad und Bogenminuten mit drei Dezimalstellen vorher
angezeigt worden sind.

Zuständiges Amt

Ordnungsamt
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-3234
E-Mail senden

Ansprechpartner

  Frings


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Anzeige von Kirrstellen https://mein-test.kreis-paderborn.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12094/show
Ordnungsamt
Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn
Telefon 05251 308-3234

Raoul

Frings

raoul.frings@regioit.de