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Vom Kreis Paderborn können Schüler Ausbildungsförderung erhalten bei dem Besuch folgender Ausbildungsstätten: Weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), sofern der Schüler notwendig nicht bei den Eltern wohnt; Zumindest zweijährige Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln (ohne abgeschlossene  Berufsausbildung); Fach- und Fachoberschulklassen (mit abgeschlossener Berufsausbildung); Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien, Kollegs.


Unterlagen

Antragsformulare BAföG, Nachweise über das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung, über das aktuelle
eigene Einkommen, über das Einkommen der Eltern des vorletzten Kalenderjahres.

Ausbildungsförderung

Antragsformulare BAföG, Nachweise über das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung, über das aktuelle
eigene Einkommen, über das Einkommen der Eltern des vorletzten Kalenderjahres.

https://mein-test.kreis-paderborn.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12281/show