Ausbildungsförderung
Vom Kreis Paderborn können Schüler Ausbildungsförderung erhalten bei dem Besuch folgender Ausbildungsstätten: Weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), sofern der Schüler notwendig nicht bei den Eltern wohnt; Zumindest zweijährige Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln (ohne abgeschlossene Berufsausbildung); Fach- und Fachoberschulklassen (mit abgeschlossener Berufsausbildung); Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien, Kollegs.
Unterlagen
Antragsformulare BAföG, Nachweise über das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung, über das aktuelle
eigene Einkommen, über das Einkommen der Eltern des vorletzten Kalenderjahres.